23.03.-Erweiterte Notbetreuung
Alle Schulen in NRW sind vom 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien geschlossen.
Seit dem 18.03.2020 halten Schulen eine Notbetreuung von montags bis freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr vor.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung bestand bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sogenannter kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen, wenn die Kinderbetreuung im privaten Umfeld nicht gewährleistet werden kann.
Änderung:
Ab dem 23.03.2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleistet werden kann.
Ebenfalls wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab Montag steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns umgehend telefonisch mit, wenn sich bei Ihnen die Bedarfe bei der Notbetreuung (Tage, Zeiten etc.) ändern oder sich aufgrund der neuen Bedingungen nun doch ein Betreuungsbedarf ergibt.
Bitte beachten Sie: Kinder dürfen nur an der Notbetreuung teilnehmen, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, sie sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen. Hier sind Sie als Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob Ihr Kind betreut werden kann oder nicht.
Risikogebiete können Sie tagesaktuell im Internet unter dem folgenden Link abrufen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Ich habe eine Rufumleitung vom Schultelefon auf mein Mobiltelefon eingerichtet und bin unter der Nummer 96422 für Sie erreichbar.
Herzliche Grüße
Beda Lassernig
(Schulleiterin)
In den nachfolgenden Links erhalten Sie das Formular der Stadt Ahaus zur "Bedarfsabfrage Notfallgruppe" sowie das Formular zur "Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers":
Bescheinigung Arbeitgeber
Bedarfsabfrage Notfallgruppe